Weihnachtsshopping am Sonntag im SalzburgerLand
15.12.2021
Am kommenden Sonntag, 19. Dezember, dürfen im SalzburgerLand alle Geschäfte öffnen, die während des vergangenen Lockdowns geschlossen sein mussten.
Sonderkollektivvertrag der Sozialpartner
Die Sozialpartner haben dazu einen Sonderkollektivvertrag abgeschlossen. Daher hat das Land Salzburg die Verordnung nach dem Öffnungszeitengesetz angepasst.
Am kommenden Sonntag dürfen im ganzen Land Handelsbetriebe, die vom Betretungsverbot in den vergangenen Wochen betroffen waren, von 10 bis 18 Uhr offenhalten.
Gilt nicht für Supermarkt, Drogerie
Diese Öffnungsmöglichkeit gilt daher nicht für Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte oder andere Handelsbetriebe, die während des Lockdowns geöffnet hatten.
Andere Regelungen, wie die Sonntagsöffnung in Wintertourismusorten oder in der Salzburger Altstadt, sind von der Verordnung nicht betroffen.
Die Vorschriften der 6. Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung - insbesondere die Maskenpflicht - gelten weiterhin.