Winterreifen: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an

06.10.2015

Auf den richtigen Reifen setzten © Matthias Lixl
Auf den richtigen Reifen setzten

Wer glaubt, dass er bis zum Wechseln der Winterreifen ohnehin noch einen Monat Zeit hat, irrt. Nicht der 1. November - das gesetzlich vorgeschriebene Datum für die Winterreifenpflicht - ist entscheidend, sondern die Temperaturen, die der Oktober mit sich bringt.

„Ich gehe auf Nummer sicher und wechsle meine Reifen schon Anfang Oktober. Ich wohne etwas höher und am Land. Wenn ich am Morgen von zuhause wegfahre, liegen die Temperaturen schon teilweise unter sieben Grad“, sagt Michael Peschek, der Reifenexperte des Salzburger Landesgremiums Fahrzeughandel. Die Gummimischung von Sommerreifen ist bereits bei Temperaturen von plus sieben Grad nicht mehr ideal. Die Seitenführung verringert sich, der Bremsweg wird länger. „Mit der falschen Gummimischung kann es passieren, dass bei einer Vollbremsung von 80 auf 10 km/h der Bremsweg bereits um sechs Meter länger ist“, erklärt Peschek.

Achtung bei Selbstmontage wegen Reifendruck-Kontrollsystem

Wichtig zu wissen ist es auch, dass für neue Autos mit einer Erstzulassung ab 1. 11. 2014* ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) vorgeschrieben ist, das bei Druckverlust eine Warnung am Display erscheinen lässt. „Aufgrund der komplexen Technologie ist die Selbstmontage schwierig. Deshalb ist es ratsam, einen Experten oder eine Werkstatt für den Reifenwechsel aufzusuchen. Denn zum Programmieren der Sensoren und zum Zurücksetzen der Reifendaten wird Spezialwerkzeug benötigt“, erklärt Peschek. Je nachdem ob ein direkt messendes System (mit Drucksensoren an den Ventilen der Reifen) oder ein indirektes System (ermittelt den Luftdruck über ABS-Sensoren im Fahrzeug) eingebaut ist, hat dies auch Auswirkungen auf den Wechsel der Reifen. So werden für das direkte System zusätzliche Sensoren für den Satz Winterreifen benötigt, was die Reifen teurer macht. Hinzu kommt die Wartung des Ventils bei jedem Radwechsel, um einen Verschleiß des Sensors zu verhindern. Beim indirekt messenden System muss bei jedem Reifenwechsel das System neu initialisiert werden. „Weil das Reifendruck-Kontrollsystem so wichtig ist, wird es auch im Zuge des jährlichen Pickerls überprüft“, so Peschek.

Individualberatung schützt vor Fehlkäufen

Vom Kauf gebrauchter Reifen, beziehungsweise von Reifen-Bestellungen im Internet rät Peschek ab: „Die Reifen sind die wichtigsten Verbindungspunkte zur Straße. Hier sollte man nicht sparen und sich von einem Experten beraten lassen.“ Bei im Internet gekauften Reifen weiß man nie, wo und wie lange sie bereits gelagert wurden. Bei unsachgemäßer Lagerung kann nämlich die Qualität leiden. Bei Gebrauchten sind auch Beschädigungen auf den ersten Blick oft nicht sichtbar. Deshalb sollte man sich bei der Auswahl des Reifens auf alle Fälle vom Reifenfachhändler individuell beraten lassen. Grundsätzlich gilt nämlich: Nicht jeder Reifen passt auch für jedes Auto. Dimension, Tragfähigkeit (Load-Index) und Geschwindigkeit (Speed- Index) des Fahrzeugs müssen etwa beachtet werden. „Wichtig ist auch das Fahrverhalten des Kunden. Wo ist er unterwegs, wieviel Kilometer fährt er durchschnittlich? All das ist für die richtige Auswahl des Reifens von Bedeutung“, so Peschek.

Symbole auf Winterreifen beachten

Räder und Reifen müssen gerade in unseren Breitengraden im Winter optimal in Schuss sein. „Wer sicher unterwegs sein will, darf keine Kompromisse oder Experimente eingehen. „Ein Winterreifen sollte mindestens ein Profil von sechs Millimetern haben. Wichtig sind auch das ‚three peak mountain‘-Symbol, der Berg mit den drei kleinen Spitzen“, betont Peschek. Das Symbol „M&S“ (Matsch und Schnee) ist kein ausreichender Hinweis für die Qualität eines Winterreifens. „Auf einer Schneefahrbahn kann es da zu Problemen kommen“, warnt Peschek.

*) Fahrzeuge der Klasse M1 (= weniger als 3, 5t mit Einzelreifen auf allen Achsen) müssen mit einem funktionierendem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Dies gilt für Fahrzeuge mit Typengenehmigungen seit dem 1.11.2012 sowie Erstzulassungen seit dem 1.11.2014 (ausgenommen sind Ausnahmeregelungen).

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