Covid-19: Ausfahrtsbeschränkungen in Radstadt und Bad Hofgastein

05.03.2021

Raus kommt nur mehr wer kein Corona hat! Seit Freitag, 5. März, 0 Uhr, muss jede Personen ab 15 Jahren für das Verlassen der Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein ein negativer Corona-Test, vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. 

Die Maßnahmen gelten vorerst bis Donnerstag, 18. März, 24 Uhr. Gültig sind für die Ausfahrt alle befundeten Bestätigungen, wie unter anderem von offiziellen Teststationen, Apotheken oder Ärzten, egal ob mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Methode. Bei den notwendigen Kontrollen unterstützt das Bundesheer mit einem Assistenzeinsatz.

Polizei und Bundesheer im Einsatz

Um die Ausfahrten aus Radstadt und Bad Hofgastein lückenlos zu kontrollieren, wurde neben der Polizei auch ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert. Das Militärkommando bereitet dafür aktuell zwei Assistenzzüge mit zirka 50 Soldaten vor.

Damit für die verpflichtenden Ausfahrtstests genügend Kapazitäten bereitstehen, wurde das Angebot an kostenlosen Tests des Landes Salzburg in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz erweitert. Die Öffnungszeiten im Überblick:

  • Radstadt: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 8 bis 18 Uhr
  • Bad Hofgastein: Montag, Mittwoch und Freitag 7 bis 18 Uhr; Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr; Samstag 8 bis 18 Uhr
  • Altenmarkt: Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr
  • Bad Gastein: Hier übernimmt die Kurapotheke die Tests für Personen, die nicht nach Bad Hofgastein fahren können. Zeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, 14.30 bis 19.30 Uhr sowie am Samstag von 8.30 bis 11.30 Uhr und 16 bis 18 Uhr. Anmeldung für diese Testmöglichkeit unter www.apotheke-gastein.at.

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