“Eiertanz” um den Routerzwang in Österreich

04.10.2021

FRITZBox 6660 Cable (c) AVM
Warten auf Routerfreiheit

Nach 18 Jahren dürfte nun Bewegung in das Telekommunikationsgesetz kommen. Läuft alles nach Plan, so wird am Mittwoch im Parlament die Novelle beschlossen. Die spannende Frage dabei: Bleibt oder fällt der Routerzwang in Österreich?

Netzbetreiber wie die Salzburg AG mit dem Produkt CableLink beglücken die Kunden unverändert mit ihrem Zwangsrouter. Wer den Zwangsrouter der SalzburgAG beispielsweise gänzlich durch eine innovative AVM Fritz!Box ersetzen möchte, für den heißt es weiterhin "bitte warten!". 

Am Mittwoch stellt der Nationalrat also die Weichen dafür, ob Verbraucher in Österreich nun endlich selbst entscheiden können, welchen Router sie an ihrem Internetanschluss nutzen dürfen. Die Mehrheit der Internet-User in Österreich würde sich das wünschen. Wie es aussieht, ist es jedoch fraglich, ob sich deren Wunsch jemals erfüllt.

Der Eiertanz rund um den Routerzwang in Österreich dürfte also in die Verlängerung gehen. Routerfreiheit verzögern solange es geht – in diese Richtigung scheinen die Vorzeichen zu stehen.

Die vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) definiert weiterhin keinen Netzabschlusspunkt. Sollte es also am Mittwoch keine Änderungen im Gesetzestext und kein klares politisches Bekenntnis zur freien Routerwahl im Parlament geben, könnte es auch weiterhin für viele Menschen in Österreich schwer bis unmöglich sein, den für ihre Bedürfnisse besten Router an ihrem Anschluss frei zu wählen.

Für die österreichischen Endnutzer ist es gegenwärtig noch nicht möglich, das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss ihren Wünschen entsprechend selbst zu wählen („Routerzwang“). Es ist also nach wie vor so, als würde der Handynetzbetreiber bestimmen welches Handy der Kunde zu benutzen hat. Grund dafür sind Unklarheiten darüber, wo sich die Grenze zwischen dem öffentlichen Netz unter Hoheit des Providers und dem privaten Heimnetz der Endnutzer befindet (Netzabschlusspunkt).

Einer repräsentativen Umfrage des VTKE (Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller) zufolge wäre es aber rund zwei Drittel (62%) der Befragten in Österreich wichtig, die Freiheit zu haben, ihren eigenen Router unabhängig vom Anbieter wählen zu können.

Von einer klaren Regulierung würden vor allem Konsumenten, aber auch Netzbetreiber und Endgerätehersteller profitieren. Nur mit einer verbindlichen Festlegung des Netzabschlusspunktes als „Anschlussdose an die Leitung“ („passiver Netzabschlusspunkt“) kann gewährleistet werden, dass die österreichischen Endnutzer künftig eine echte Wahlfreiheit haben.

Wichtig ist – und das ist im Einklang mit Art. 61 Abs. 7 des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie 2018/1972) im TKG 2021 auch richtigerweise so festgehalten - dass die RTR dabei den GEREK-Leitlinien zur Bestimmung des Netzabschlusspunkts (BoR (20)46) „weitestgehend Rechnung tragen“ soll. Diese sehen nämlich einen passiven Netzabschlusspunkt („Anschlussdose an die Leitung“) als Regelfall vor. 

Es wäre an der Zeit, dass die Politik die Notwendigkeit der Definition des Netzabschlusspunktes als „Anschlussdose an die Leitung“ bestätigt, denn diese ist entscheidend dafür, ob die Österreicher künftig selbst entscheiden können, ob sie ein eigenes Endgerät oder einen von ihrem Provider bereitgestellten Zwangsrouter an ihrem Breitbandanschluss nutzen wollen. 

Was jetzt im Hinblick auf das TKG 2021 wichtig ist:

Es gibt keine rationalen Gründe, die freie Endgerätewahl nicht auch in Österreich wiederherzustellen. Die Tatsache, dass z.B. in Finnland, Deutschland, Italien oder den Niederlanden die Endgerätefreiheit sehr erfolgreich ist, zeigt, dass es offensichtlich keinerlei technische Gründe gibt, die gegen die Wahlfreiheit der Endnutzer im Hinblick auf das Endgerät an ihrem Breitbandanschluss sprächen. Die praktischen Erfahrungen aus diesen Märkten zeigen, dass eine freie Endgerätewahl problemlos umsetzbar ist.

Die Endgerätefreiheit ist insbesondere mit Blick auf das Wohl der Konsumenten, aber auch für Innovation und Wachstum im österreichischen Telekommunikationsmarkt unerlässlich. Darüber hinaus wird ein fairer, technologieneutraler Wettbewerb um das beste Endgerät zusätzliche Impulse für die digitale Transformation und vor allem auch den Ausbau einer Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastruktur bieten. Die freie Endgerätewahl stellt die Weichen für die Zukunft des Breitbandausbaus: Der Breitbandausbau in Österreich ist in vollem Gange und vor diesem Hintergrund sind zukunftsfeste Regulierungsentscheidungen für die optimale Nutzung der Gigabit-Infrastruktur mit hochleistungsfähigen, innovativen Endgeräten zu treffen – ein wichtiger Baustein zur Sicherung einer optimalen digitalen Grundversorgung.

zurück