Handeln für andere: Wissenswertes um die VOLLMACHT

20.03.2020

Gerade im Zeitalter von Corona ein aktuelles Thema: Erledigungen für Andere vornehmen! Für diejenigen die zum Schutz nicht raus sollen oder die erkrankt sind. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens - wie etwa Einkäufe tätigen - sollte das rechtlich kein Problem darstellen.

Doch was ist, wenn es beispielsweise eine eingeschriebene Postsendung zum Abholen gibt? Oder Erledigungen auf der Bank? Schnell wird da die Hilfsbereitschaft ein ungewolltes Ende finden, wenn man keine gültige Vollmacht vorweisen kann. Vielfach reicht eine „einfache“ Vollmacht – d.h. ohne besondere Formerfordernisse. In besonderen Fällen (z.B. Grundbuchsgeschäfte, Vorsorgevollmacht) gelten aber strenge Formerfordernisse.

Gründe, die eine Stellvertretung verlangen, können darüberhinaus vielfältig sein: Urlaub, sonstige Verhinderung oder fehlende Fachkenntnisse. Letzteres kommt dann zum Tragen, wenn beispielsweise ein Anwalt oder Steuerberater zum Einschreiten bevollmächtigt wird.

Die ersten Corona-Patienten Salzburgs sind wieder gesund

19.03.2020

Der heutige Tag brachte bis dato insgesamt 22 Personen, die positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet wurden. Damit gibt es derzeit 137 Covid-Erkrankungen. Bei 121 Testungen ist das Ergebnis noch ausständig.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: „Jene Wienerin, die am 29. Februar als erste Person im Bundesland positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, sowie ihr Lebensgefährte, der zwei Tage später erkrankte, sind wieder gesund und konnten offiziell aus ihrer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne entlassen werden“, so Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

Hannes Schernthaner, der Bürgermeister von Fusch an der Großglocknerstraße, hat von Anfang an selber tatkräftig bei der Versorgung der beiden mitgeholfen: „Wir waren regelmäßig in telefonischem Kontakt. Immer wenn etwas gebraucht wurde, haben mich die beiden angerufen. Nach einigen Tagen haben die Verwandtschaft und Bekannte die Versorgung übernommen.“

 

Heimische Lebensmittelversorgung sichern in der Corona-Krise: Helfende Hände gesucht

19.03.2020

Fremdarbeitskräfte (c) Land schafft Leben
Herkunft der Arbeitskräfte

Erntehelfer, Fleischer und Mitarbeitende in Packstationen dringend gesucht, um heimische Lebensmittelversorgung zu sichern. Verantwortung aller ist gefragt: Der Verein Land schafft Leben versorgt interessierte Helfer mit Informationen unter der E-Mailadresse: post@landschafftleben.at

Die politischen Maßnahmen gegen Corona infizieren die Landwirtschaft. Arbeitskräfte aus Ländern wie etwa Rumänien, der Slowakei, Ungarn und aus Drittstaaten wie etwa der Ukraine fallen aus oder drohen in naher Zukunft auszufallen. Laut Aussagen der Landwirtschaftskammer Österreich sind das pro Jahr durchschnittlich etwa 13 800 Beschäftigte. Die Folgen können drastisch sein, denn: was heute nicht gesät wird, kann morgen nicht geerntet werden. Die österreichische Bevölkerung muss also zusammenhalten und gemeinsam die Lebensmittelversorgung sichern. Angesprochen sind körperlich fitte Menschen, die derzeit keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen, Studentinnen und Studenten, Beschäftigte in Kurzarbeit und andere Interessierte. Diese können die zahlreichen heimischen Betriebe nun unterstützen. Die Arbeiten umfassen vielfältige Aufgaben von Aussaat, Ernte, Sortieren bis zu Tierhaltung und Schlachtung. Betriebe in der Spargel-Region Marchfeld in Niederösterreich bieten derzeit Arbeitsplätze für Helfer. Aber auch Schlachtbetriebe sind von den Corona-Maßnahmen betroffen und suchen händeringend nach Arbeitskräften wie etwa geeigneten Mitarbeitern aus der Gastronomie mit Kochausbildung.


Corona und Übertragbarkeit durch Tiere

19.03.2020

Die aktuelle Situation stellt nicht nur uns Menschen vor ungeahnte Herausforderungen, auch unsere tierischen Begleiter sind direkt und indirekt betroffen. Eine der häufigsten gestellten Fragen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist, ob Hunde oder Katzen Überträger sein können.

Hier gibt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl eine eindeutige Antwort: „Nein. Es gibt aus derzeitiger Sicht keinerlei Hinweise darauf, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen das Virus bekommen oder weitergeben können. Eine Übertragung vom Vierbeiner auf den Menschen und auch umgekehrt, vom Menschen auf den Hund, wird nach derzeitigem Wissensstand als unmöglich angesehen. Besondere Schutzmaßnahmen für unsere Haustiere sind daher nicht notwendig. Selbstverständlich sollten wie immer die üblichen Hygienemaßnahmen (Händewaschen) nach einem Kontakt mit Tieren eingehalten werden.“

Gassi gehen ist erlaubt

Ebenfalls eine häufige Frage: Darf ich mit meinem Hund Gassi gehen? Prinzipiell ja, es gelten aber auch hier die dringenden Empfehlungen, dass man nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt, spazieren geht und andere Kontakte bestmöglich meidet.

SalzburgerLand: Einzelne Gemeinden unter Corona-Quarantäne

18.03.2020

Dorfgastein (c) Gasteinertal Tourismus GmbH
Dorfgastein

Ab heute Mitternacht stehen Flachau, das Großarltal und das Gasteinertal unter Quarantäne. Bis dahin müssen alle ohne festen Wohnsitz in den betroffenen Gemeinden diese verlassen. Innerhalb gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Hier die wichtigsten Punkte der Verordnung auf einen Blick. Sie gilt vorerst bis 31. März. 

  • Das Gasteinertal steht unter Quarantäne, ebenso das Großarltal und die Gemeinde Flachau.
  • Ausgenommen von der Sperre der Zu- und Abfahrt sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel.
  • Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung.

Jedenfalls ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln garantiert.

Pendeln nur für Schlüsselberufe 

Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist. Zufahren dürfen nur Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten.