Red Bull Arena als Ausweichstadion des SV Scholz Grödig

26.02.2015

Bullen Arena (c) GEPA
Bullen Arena

Der Senat 5 (Lizenzausschuss) der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat die von SV Scholz Grödig eingebrachten Anträge betreffend Austragungsort deren Heimspiele ab dem 04.03.2015 behandelt und folgende Entscheidungen getroffen. Die Posse um eine mögliche Strafe, weil der Rasen der Grödiger winterbedingt derzeit nicht bespielt werden kann, ist aber noch nicht ausgestanden.

Für die Bundesliga-Bewerbsspiele von SV Scholz Grödig im Frühjahr 2015 bzw. für den Zeitraum der Umbauphase des DAS.GOLDBERG Stadions wird die Red Bull Arena als Austragungsort genehmigt.

Der Antrag auf Nutzung der Keine Sorgen Arena in Ried als Ausweichstadion (für die Spieltermine am 11. oder 18.03. im Fall einer erfolgreichen Qualifikation von FC Red Bull Salzburg für das Achtelfinale der UEFA Europa League) konnte aufgrund unzureichender Unterlagen (noch) nicht genehmigt werden – der Klub wurde zur Nachreichung der Unterlagen bis 02.03.2015 aufgefordert.

Das nächste Heimspiel von SV Scholz Grödig am 04.03.2015 um 19:00 Uhr (gegen SC Wiener Neustadt) wird somit in der Red Bull Arena stattfinden.

Senat 5-Vorsitzender RA Dr. Thomas Hofer-Zeni: „Der Antrag von SV Scholz Grödig auf Austragung seiner Heimspiele in der Red Bull Arena für die Bewerbsspiele der tipico Bundesliga im Frühjahr 2015 bzw. zumindest bis zur Fertigstellung der Umbauarbeiten im DAS.GOLDBERG-Stadion wurde genehmigt.

Die Lizenzkriterien 7.4.1 Stadion/Definition und 7.4.2 Stadion/Verfügbarkeit werden erfüllt. Der Teilaspekt des Kriteriums 7.4.1, wonach ein Stadion von höchstens zwei Lizenznehmern genützt werden darf (aktuell sind dies in der Red Bull Arena der FC Red Bull Salzburg und FC Liefering), war insofern nicht entscheidungsrelevant, als sich diese Regelung auf die Phase der Lizenzantragstellung bezieht und eine (generelle) Regelung zur Vermeidung von Terminkollisionen im planmäßigen Meisterschaftsbetrieb darstellt. Dies ist in dieser (speziellen) Situation aufgrund der gegebenen Spieltermine im Frühjahr 2015 nicht der Fall, da keine Kollisionen von Heimspielen des SV Scholz Grödig mit jenen von FC Red Bull Salzburg in der tipico Bundesliga vorliegen und für den FC Liefering in der Sky Go Ersten Liga andere Spieltage gelten.“

Bundesliga-Vorstand Reinhard Herovits: „Das Lizenzierungssystem zielt insbesondere auf die Wettbewerbskontinuität und den ordnungsgemäßen Ablauf der Bewerbe ab. In diesem Sinne wird mit dieser Entscheidung die Sicherung eines sportlichen Wettbewerbes bestmöglich erfüllt."

Darüber hinaus hat der Senat 5 auf Grund der fehlenden Verfügbarkeit eines zugelassenen und bestimmungsgemäßen Stadions für die angesetzten Heimspiele von SV Scholz Grödig am 21.02.2015 gegen RZ Pellets WAC und 25.02.2015 gegen SK Puntigamer Sturm Graz ein Disziplinarverfahren eingeleitet und den Klub zur Stellungnahme (samt Möglichkeit des Parteiengehörs) aufgefordert. Eine Entscheidung ist bis Ende nächster Woche zu erwarten.

zurück