Der Wald ist keine Mülldeponie

07.04.2020

Die Naturschutzabteilung des Landes erreichen verstärkt Meldungen, dass Gartenabfälle und sogar Sperrmüll illegal an Waldrändern, in Gräben und an Bachufern „deponiert“ werden und dass auch Wegegebote in Schutzgebieten nicht eingehalten werden. „Gerade jetzt ist die Zeit der beginnenden Vogelbruten und der Jungtieraufzucht. Bitte unbedingt Betretungsverbote in den Schutzgebieten einhalten, Hunde an der Leine führen und den Wald keinesfalls als Sperrmülldepot missbrauchen“, appelliert deshalb Natur-Landesrätin Maria Hutter.

Müllentsorgung in der Natur ist nicht nur illegal, sondern gefährdet wildlebende Tiere aber auch die Menschen selbst.

Zwar schränkt die aktuelle Gefährdungslage durchdas Corona-Virus längere Outdoor-Aktivitäten wie mehrstündige Wanderungen oder andere Sportarten in der freien Natur ein, aber zeitlich kürzere Aktivitäten sind durchaus gestattet und erwünscht. „Den meisten Menschen wird gerade jetzt in dieser Krisenzeit bewusst, welch hohen Wert unsere umgebende Natur für unser Wohlbefinden und welchen Erholungswert die Landschaft hat“, so Landesrätin Hutter. „Doch leider gibt es immer noch Unverbesserliche, die sich nicht an die Regeln halten.“ Das vor allem jetzt, wo viele die Zeit der Ausgangsbeschränkungen zum Entrümpeln verwendet haben und die Recyclinghöfe oftmals eingeschränkt geöffnet haben. Die Gemeinden geben hier Auskunft. 

Keine Müllentsorgung in der Natur

So erreichen beispielsweise die Naturschutzabteilung des Landes verstärkt Meldungen, dass Gartenabfälle und sogar Sperrmüll illegal an Waldrändern, in Gräben und an Bachufern „deponiert“ werden. Dies führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Landschaft, es werden damit auch wildlebende Tiere aber auch die Menschen selbst gefährdet. Im gesamten Bundesland ist Lagern, Ablagern oder Wegwerfen von Abfällen in der freien Landschaft verboten.

Berg- und Naturwacht kontrolliert

Aufsichtsorgane der Berg- und Naturwacht versehen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten weiterhin Patrouillen und überwachen die gesetzlichen Bestimmungen. „Sie dienen dazu, die biologische und landschaftliche Vielfalt unseres Landes langfristig zu sichern und die Schönheit der Landschaft Salzburgs zu bewahren - und sie gelten auch in Krisenzeiten, denn einmal erfolgte Zerstörrungen wirken auch nach der Krise weiter“, so Hutter.

 

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