Ab dem 6. Juli müssen viele Fahrerassistenzsysteme zur Serienausstattung von neu typisierten Fahrzeugen gehören. Ergebnisse aus KFV-Erhebungen in Salzburg zeigen allerdings, dass viele Lenkende unzureichend über deren Funktionsweise und Möglichkeiten Bescheid wissen.
KFV und AUVA starten daher eine gemeinsame Informationstour und zeigen mittels eindrucksvoller Bremstests und einem Training-Car mit VR Fahrsimulator der Bevölkerung, wie groß das Unfallreduktionspotenzial von Assistenzsystemen ist.
Niemand kann im Straßenverkehr immer blitzschnell reagieren, niemand ist immer vollkommen konzentriert. Das zeigt auch die Unfallstatistik: Im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 ereigneten sich pro Jahr in Salzburg knapp 2.800 Verkehrsunfälle (Ö: 36.000) mit mehr als 3.400 Verletzten (Ö: 45.000) und 32 tödlich Verunglückten (Ö: 403).
Durch die technische Unterstützung von Fahrerassistenzsystemen können kritische Situationen frühzeitig erkannt und die lenkende Person vor Gefahren gewarnt werden – oder aber vom System selbst eingegriffen werden.
„Das Potenzial von Fahrerassistenzsystemen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist groß: bis zu 50 Prozent der Pkw-Unfälle und bis zu 22 Prozent der Lkw-Unfälle können durch Fahrerassistenzsysteme positiv beeinflusst werden“, so Herbert Koutny, Direktor der AUVA-Landesstelle Salzburg.
Ab dem 6. Juli 2022 erfolgt nun ein weiterer wichtiger Schritt für die Verbreitung von Fahrerassistenzsystemen. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen neu typisierte Fahrzeuge in der EU zusätzlich zu bereits etablierten Assistenzsystemen verpflichtend mit neun weiteren Systemen ausgerüstet sein: dem intelligenten Geschwindigkeitsassistent, dem automatischen Notbremsassistent, dem Notfall-Spurhalteassistent, einem Müdigkeitswarner, einem Rückfahrassistent, dem Notbremslicht, eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung, eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre und einem Warnsystem bei nachlassender Konzentration.