Überfällig – aber erst jetzt von der Politik realisiert: Im Zusammenhang mit den steigenden COVID-Infektionszahlen unter anderem im SalzburgerLand haben die westlichen Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg in Abstimmung mit der Bundesregierung eine befristete Vorverlegung der Sperrstunde in der Gastronomie auf 22.00 Uhr beschlossen. Die Maßnahme soll vorerst auf drei Wochen befristet sein, wird allerdings erst zögerlich ab kommenden Freitag in Kraft treten.
Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer betont die Notwendigkeit dieses Schritts: „Die aktuelle Entwicklung macht eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr zwingend notwendig, da eine der größten Verbreitungsgefahren auf ausufernde Feiern in Nachtlokalen zurückzuführen ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einerseits nach der Sperrstunde ‚private Feiern‘ in Lokalitäten außerhalb von Privatwohnungen zu unterbinden und andererseits auf den Schutz der gesamten Gastronomiebranche. Kurzsichtige Leichtsinnigkeit bringt nicht nur eine ganze Branche unter Druck, sondern bedroht unser ganzes