Salzburg Marathon 2020 ersatzlos abgesagt

24.03.2020

Salzburgs größte Aktivsportveranstaltung, die Lauffestspiele der Mozartstadt können aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden. Stadt und Land Salzburg einigten sich gemeinsam mit dem Veran- stalter des Salzburg Marathon und unter Berücksichtigung der Empfehlung von Gesundheitsexperten auf eine frühzeitige, ersatzlose Absage des Events für das Jahr 2020. Sie beendet eine Zeitspanne der Ungewissheit für alle am Event Be- teiligten, aber insbesondere für die Läuferinnen und Läufer aus Salzburg, Österreich und rund 80 Nationen der Welt, die bei den Lauffestspielen ihren nächsten großen Lauf-Höhepunkt eingeplant hätten.

Die Absage der Lauffestspiele der Mozartstadt ist nach unserer Überzeugung die richtige Entscheidung, auch wenn sie die Laufszene und alle Läuferinnen und Läufer, die sich auf das Salzburger Lauffest gefreut und bereits großen Trainingseinsatz gezeigt sowie finanzielle Investitionen getätigt haben, hart trifft. Mit dieser alternativlosen Entscheidung wird der Salzburg Marathon seiner Vorbild- und Verantwortungsfunktion für einen gesunden Lebensstil gegenüber der Gesellschaft im gegenwärtigen Kontext gerecht. 

 

Die ersten Corona-Patienten Salzburgs sind wieder gesund

19.03.2020

Der heutige Tag brachte bis dato insgesamt 22 Personen, die positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet wurden. Damit gibt es derzeit 137 Covid-Erkrankungen. Bei 121 Testungen ist das Ergebnis noch ausständig.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht: „Jene Wienerin, die am 29. Februar als erste Person im Bundesland positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, sowie ihr Lebensgefährte, der zwei Tage später erkrankte, sind wieder gesund und konnten offiziell aus ihrer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne entlassen werden“, so Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

Hannes Schernthaner, der Bürgermeister von Fusch an der Großglocknerstraße, hat von Anfang an selber tatkräftig bei der Versorgung der beiden mitgeholfen: „Wir waren regelmäßig in telefonischem Kontakt. Immer wenn etwas gebraucht wurde, haben mich die beiden angerufen. Nach einigen Tagen haben die Verwandtschaft und Bekannte die Versorgung übernommen.“

 

Corona und Übertragbarkeit durch Tiere

19.03.2020

Die aktuelle Situation stellt nicht nur uns Menschen vor ungeahnte Herausforderungen, auch unsere tierischen Begleiter sind direkt und indirekt betroffen. Eine der häufigsten gestellten Fragen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist, ob Hunde oder Katzen Überträger sein können.

Hier gibt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl eine eindeutige Antwort: „Nein. Es gibt aus derzeitiger Sicht keinerlei Hinweise darauf, dass Haustiere wie Hunde oder Katzen das Virus bekommen oder weitergeben können. Eine Übertragung vom Vierbeiner auf den Menschen und auch umgekehrt, vom Menschen auf den Hund, wird nach derzeitigem Wissensstand als unmöglich angesehen. Besondere Schutzmaßnahmen für unsere Haustiere sind daher nicht notwendig. Selbstverständlich sollten wie immer die üblichen Hygienemaßnahmen (Händewaschen) nach einem Kontakt mit Tieren eingehalten werden.“

Gassi gehen ist erlaubt

Ebenfalls eine häufige Frage: Darf ich mit meinem Hund Gassi gehen? Prinzipiell ja, es gelten aber auch hier die dringenden Empfehlungen, dass man nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt, spazieren geht und andere Kontakte bestmöglich meidet.

SalzburgerLand: Einzelne Gemeinden unter Corona-Quarantäne

18.03.2020

Dorfgastein (c) Gasteinertal Tourismus GmbH
Dorfgastein

Ab heute Mitternacht stehen Flachau, das Großarltal und das Gasteinertal unter Quarantäne. Bis dahin müssen alle ohne festen Wohnsitz in den betroffenen Gemeinden diese verlassen. Innerhalb gelten die bisherigen Ausgangsbeschränkungen und Verhaltensregeln. Hier die wichtigsten Punkte der Verordnung auf einen Blick. Sie gilt vorerst bis 31. März. 

  • Das Gasteinertal steht unter Quarantäne, ebenso das Großarltal und die Gemeinde Flachau.
  • Ausgenommen von der Sperre der Zu- und Abfahrt sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel.
  • Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung.

Jedenfalls ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln garantiert.

Pendeln nur für Schlüsselberufe 

Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist. Zufahren dürfen nur Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten.

 

 

 

Mit Corona-Hausabfall richtig umgehen

18.03.2020

Bei Quarantäne-Bestimmungen und Corona-Verdacht stellt sich auch die Frage, wie man mit Haushaltsmüll richtig umgeht. Die gute Nachricht: Sachgerecht entsorgte Abfälle, die mit dem Virus verunreinigt sein könnten, haben kein höheres Infektionsrisiko als üblicher Restmüll. 

„In einem Haushalt mit infizierten Personen sammelt man den Restmüll am besten in kleineren Portionen in reißfesten Kunststoff-Müllsäcken, verschließt sie und entsorgt sie über die Restmülltonne“, informiert Angelika Brunner vom Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht des Landes. Dies gilt besonders für Abfälle mit Körpersekreten von infizierten Personen, also beispielsweise Papiertaschentücher oder benutzte Wundverbände.